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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 218

1873 - Essen : Bädeker
218 beit und richteten unter kaiserlichem Ansehen. Von Westphalen aus hatten sie sich über ganz Deutschland verbreitet. Hatte jemand einen Raub oder Mord, oder sonst ein Ver- brechen begangen, so hatte er Ursach genug, vor dem furchtbaren Richterstuhle der Wissenden zu zittern, selbst wenn er vor seinem ordent- lichen Richter der Strafe schon entgangen war. Er wurde alsdann von einem der Freischöppen vor dem heimlichen Gerichte angegeben, und wenn dieser mit einem Eide erhärtete, daß das Verbrechen wirklich von ihm begangen sei, wurde der Angeklagte zur Verantwortung auf- gefordert. Die Vorladung geschah aber nicht öffentlich, sondern einer von den Freifrohnen schlich sich des Nachts ungesehen an die Mauern des Schlosses oder des Hauses, wo der Angegebene wohnte, und schlug die Ladung an die Thüre an. Dieser mußte sich dann an einem be- stimmten Tage an einem gewissen Orte einfinden, der ihm angegeben ward. Hier wartete seiner schon ein Abgeordneter der heiligen Fehme, der ihn mit verbundenen Augen an den geheimen Ort führte, wo die Richter versammelt waren. Gemeiniglich hielten sie ihre Sitzungen bei Nacht in einem dicken Walde, oder in einer Höhle, oder in einem unterirdischen Gewölbe. Hier saßen sie vermummt bei schwachem Lichte in schauerlichem Halbdunkel, und tiefe Stille herrschte unter ihnen und rings um sie her. Der Freigraf allein erhob seine Stimme, hielt dem Vorgeladenen das Verbrechen vor, dessen er angeklagt war, und forderte ihn auf, sich zu vertheidigen. Konnte er sich befriedigend verantworten, so wurde er freigesprochen und eben so geheimnißvoll, als er gekommen war, wieder weggeführt. Wurde er aber seiner Schuld überwiesen, so wurde er zum Tode verurtheilt und noch in derselben Stunde, nachdem man ihm Zeit gelassen, seine Seele in einem kurzen Gebete Gott zu empfehlen, mit einem Dolche niedergestoßen oder an einen Baum auf- geknüpft. Gemeiniglich mußte der jüngste Schöppe das Henkeramt ver- richten, und alles wurde so geheim gehallen, daß niemand erfuhr, wer der Henker gewesen sei. Stellte sich der Angeklagte nicht auf das erste Mal, so wurde die Vorladung noch zweimal wiederholt. Blieb er auch das dritte Mal aus, so erfolgte die Verurtheilung, und einige von den Freischöppen erhielten den Auftrag, den Spruch der Richter an ihm zu vollziehen. Von nun an wurde er von unsichtbaren Händen verfolgt bis an seinen Tod. Traf ihn einer von den Schöppen an einem einsamen Orte, so stieß er ihm ohne Umstände ein Messer in die Brust, oder knüpfte ihn, von einigen seiner Gesellen unterstützt, an den nächsten Baum auf Das blutige Mordgewehr aber wurde neben den Leichnam des Getödteten gelegt oder in die Erde gesteckt, zum Zeichen, daß er nicht unter die Hände eines gemeinen Mörders, sondern, von der heiligen Fehme ver- urtheilt, durch die Hand eines Wissenden gefallen sei. Die Sitzungen der heiligen Fehme wurden aber nicht immer heim- lich, sie wurden auch öffentlich gehalten, doch immer erschienen die Wissenden vermummt. Um Mitternacht versammellen sie sich auf dem

2. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 428

1873 - Essen : Bädeker
428 ist Gott; denn er ist nicht geworden. Das Schönste ist die Welt; denn sie ist Gottes Werk. Das Größte ist der Raum; denn er faßt alles tn sich. Das Schnellste ist der Gedanke; denn er springt überall hin. Das Gewaltigste ist das Schicksal; denn es bringt alles unter sich. Das Gescheiteste ist die Zeit; denn sie entdeckt alles." Solon fand bei seiner Heimkehr Stadt und Land in einer großen Verwirrung. Die Reichen hatten das arme Volk ganz in ihrer Ge- walt. Wenn die Armen die Zinsen nicht bezahlen konnten, so wurden sie zu Sklaven gemacht oder verkauft. Die Reichen waren Richter und richteten nach Willkür. An die Stelle der Könige waren Archonten getreten, und zu einem solchen wählte man Solon. Als Regent des Staates sollte er neue Gesetze geben. Da die Verschuldung der meisten Bürger von Athen das größte Übel war, woran das Gemeinwesen litt, so suchte er die Schuldforderungen zu ermäßigen. Die bisherigen von Drako herrührenden Gesetze, welche auf alle Vergehungen ohne Unter- schied Tod oder Verbannung setzten, waren wegen ihrer allzugroßen Strenge unbrauchbar. Solon milderte diese Gesetze und suchte das Volk zur Menschlichkeit zu gewöhnen. So verordnete er: wer in einem Tem- pel Schutz suche, der solle da unangefochten bleiben; von Todten solle man nichts Übeles reden; Fremdlinge solle man nicht beleidigen, son- dern gastlich aufnehmen; Verirrten den Weg zeigen; die Sklaven solle man menschlicher behandeln; wer im Kriege verstümmelt worden sei, der solle auf Kosten des Staates erhalten werden. Was die Verfassung betrifft, so übertrug er der Volksversammlung das Recht, Krieg und Frieden zu beschließen, Bündnisse einzugehen, die Staatsbeamten zu erwählen und Gesetze zu geben und aufzuheben. Das ganze Volk theilte er nach dem Vermögen in vier Klassen. Die vierte Klasse, welche alle ganz unbemittelte Bürger umfaßte, hatte zwar Theil an der Volksversammlung, konnte aber keine Staatsämter bekleiden, was auch schon darum unmöglich gewesen wäre, weil die Ämter keine Ein- künfte gewährten. Die neun Archonten, als höchste obrigkeitliche Per- sonen, welche die obere Leitung des Krieges, Gottesdienstes und des Gerichtswesens hatten, beschränkte Solon durch den Rath der 400 (Senat), der jedes Jahr aus ganz unbescholtenen Bürgern neu gewählt wurde. Die größte Gewall lag in den Händen des obersten Gerichtshofes, wel- cher Areopag genannt wurde und aus den erfahrensten und redlichsten Männern zusammengesetzt war. Die Archonten wurden nach Ablauf ihres Regierungsjahres in denselben aufgenommen. Der Areopag war der Hauptpfeiler, auf welchen die Verfassung sich stützte, denn er forderte Rechenschaft von den Archonten über ihre Amtsführung, führte die Auf- sicht über die öffentlichen Sitten, unterwarf die Volksbeschlüsse einer noch- maligen Prüfung und konnte dieselben billigen oder verwerfen. Seine gerichtlichen Sitzungen, in welchen er ohne weitere Berufung über Leben und Tod entschied, hielt er bei Nacht und ohne Licht. Die Abstimmung geschah durch Scherben, welche man entweder in die Urne des Todes oder in die der Erbarmung warf. Die strenge Gerechtigkeit dieses

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 45

1873 - Essen : Bädeker
45 zu überliefern. Die richterlichen Beamten haben den eines Ver- gehens Angeklagten in Untersuchung zu nehmen und nach Befund freizusprechen oder zu verurtheilen. Schwerere Vergehen aber, Ver- brechen, werden unter dem Vorsitze königlicher Richter vor Schwur- gerichten verhandelt, welche aus unbescholtenen Bürgern bestehen, die Geschworene genannt werden. Die Geschworenen haben nach Fest- stellung des Thatbestandes über den eines Verbrechens Angeklagten ihr „Schuldig oder Nicht schuldig" auszusprechen, worauf alsdann die richterliche Verurtheilung oder Freisprechung erfolgt. Zurauf- bewahrung der verurtheilten Verbrecher dienen die Zuchthäuser. — Die Obrigkeit im Staate soll dem Unrecht, dem Bösen, wehren und bildet daher den Wehrstand im weitern Sinne; aber der Wehr- stand im eigentlichen Sinne ist die bewaffnete Macht, das Militair, die Armee oder das Kriegsheer, welches aus dem stehenden Heere und aus der Landwehr besteht. Jeder wehr- hafte Preuße gehört 7 Jahre lang, in der Regel vom vollendeten 20. bis zum beginnenden 28. Lebensjahre, zum stehenden Heere — und zwar die ersten 3 Jahre bei den Fahnen, die letzten 4 Jahre in der Reserve — und die folgenden 5 Lebensjahre zur Landwehr. Die Kriegs-Marine (Kriegsflotte) in der Nord- und Ostsee ist dazu bestimmt, die Gewässer und Küsten, sowie den Seehandel zu schützen. Der Kieler Hafen und der Jahdebusen sind zu Kriegshäfen bestimmt. Die gesammte Land- und Seemacht ist dazu da, den Staat gegen Angriffe äußerer Feinde, sowie gegen Aufruhr und Empörung im Innern zu schützen. 6. Ihrer Religion nach sind die Bewohner des preußischen Staates Christen; doch leben zerstreut unter diesen auch etwa 314,000 Juden. Die Christen unterscheiden sich nach dem Bekenntnisse ihrer Religion in Evangelische und Katholiken. Die Mehrzahl, fast 2/3 der Bevölkerung, bekennt sich zur evangelischen, und y3 zur katholischen Religion. Die Rheinprovinz, Westphalen, Schlesien und die Provinz Posen sind überwiegend von Katho- liken, dagegen die Provinzen Sachsen, Hessen-Nassau, Han- nover, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Pommern und Preußen" vorherrschend von Evangelischen bewohnt. Juden wohnen in allen Provinzen, die meisten aber in der Provinz Posen. 7. An der Spitze des preußischen Staates und der gesammtcn Verwaltung desselben steht als Regent, Fürst oder Landesherr der König von Preußen: Wilhelm I. Da der König seinen Sitz oder seine Residenz in Berlin hat, so ist diese Stadt die Haupt- oder Residenzstadt des Staates. — Aus dem bisher Gesagten ist leicht einzusehen, welch eine große bürgerliche Gesellschaft ein Staat ist, und daß ein solcher unmöglich von einem Einzelnen, dem Könige allein, verwaltet werden kann: und eben deswegen sind die im Vor- hergehenden genannten Veranstaltungen und Beamten des Staates nöthig, die alle ihre Amtsgewalt im Namen des Königs aus-

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 188

1873 - Essen : Bädeker
188 mußten in jeder wichtigen Angelegenheit die Volksversammlung be- fragen. Diese wurde von den Freien und Edlen unter heiligen Bäumen gehalten; in ihr wurde des Volkes Wohl berathen, über Krieg und Frieden Beschlüsse gefaßt. Waffengeklirr verkündigte hier den Bei- fall, Murren das Gegentheil. War aber ein Beschluß zu Stande gekommen, so unterwarf sich demselben jeder Einzelne ohne Widerstand. Auch Gericht wurde unter fteiem Himmel gehalten. Jeder trug seine Klage oder seine Vertheidigung selbst vor, Beweise wurden durch Zeugen geführt. Geschriebene Gesetze hatte man noch nicht. Das ganze Volk nahm Theil am Rechtsspruche, indem es aus seiner Mitte beson- dere Männer erwählte, welche das Urtheil nach Brauch und Herkommen sprachen. Leibes- und Lebensstrafen wurden für gewöhnlich nicht vollstreckt, weil man sie für kalte Ausbrüche roher Erbitterung hielt. Die Strafen bestanden meist in dem sogenannten Wehrgelde, welches dem Verletzten oder dessen nächsten Angehörigen, auch wohl dem Volke zukam, und wodurch, höher oder niedriger, alle Vergehungen gebüßt werden konnten. Beleidigungen an und von Vornehmen wurden höher gestraft als bei Geringeren, Vergehungen gegen Frauen am härtesten; denn diese standen in hoher Achtung bei den Deutschen und wurden daher eben so sehr geschätzt als geehrt. Priester sorgten im Ramm der Götter für die Ausführung der Rechtsurtheile, oder vollstreckten die Strafen selbst, die für Vergehungen im Kriege auch aus Leibes- und Lebens strafen bestehen dursten. Von dem wahren Gott wußten die Deutschen nichts; sie ver- ehrten die Sonne, den Mond und das Feuer als die Wohlthäter des menschlichen Geschlechts. Außerdem hatten sie noch viele andere Götter, unter denen Odin oder Wodan, auch wohl Krodo, d. i. der Große, genannt, der Allvater der Götter und Menschen, der vornehmste war. Er leitete durch seine Allmacht die Welt, kannte die Thaten der Menschen und gab aus seiner Fülle Weisheit und Reich- thum den Sterblichen, und den edel gefallenen Helden in Walhalla's Hainen den Lohn ihrer Tapferkeit. Seine Gemahlin war Freya, die von Lichtglanz umflossene Beglückerin der Menschen. Thor, Odin's Sohn hatte Donner, Blitz, Wind und Wetter in seiner Gewalt, und Hertha, das Sinnbild der fruchtbaren Erde, war die liebende, nährende und pflegende Mutter der Menschen. Außer diesen gab es noch eine Menge anderer, höherer und niederer Götter, auch Zwischen- mächte, als Elfen, Nixen, Kobolde, Riesen, Zwerge u. s. w. Die Deutschen verehrten ihre Götter, denen man viele, nicht selten frei- lich mit Menschenopfern verbundene Feste feierte, nicht in Tempeln, sondern in heittgen Eichenhainen, auf über das Irdische scheinbar erhabenen Bergen und Felsen, auch wohl an heiligen Quellen und an den Gräbern der Verstorbenen. Sie glaubten an ein ewiges Leben nach dem Tode in Walhalla, wo die trefflichen Helden in Gemein- schaft mit den Göttern, angethan mit ihrem Waffenschmuck, Bier aus großen Hörnern oder aus den Hirnschalen erschlagener Feinde trinken,

5. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 217

1873 - Essen : Bädeker
217 mit seinem Bündniß gar nicht zufrieden und machte ihm Vorwürfe»" sogar behauptete der Papst, ein solches Versprechen brauche man gar nicht zu halten. Da war Friedrich nicht im Stande, die Bedingnisse zu erfüllen, welche Ludwig gemacht hatte, und schon kam die Zeit, wo er gelobt hatte, in die Gefangenschaft zurückzukehren. Er selbst erschrak, wenn er an das Gefängniß dachte, in dem er drei Jahre geschmachtet hatte. Als der Tag der Rückkehr kam, da wollten alle die Seinigen in Thränen über sein trauriges Schicksal vergehen; aber Treue und Eid galten ihm mehr, als alles Andere. Er riß sich los und erschien vor Ludwig. Dieser war so gerührt durch die Redlichkeit seines Freundes, daß er rief: „Komm, Friedrich, wir wollen zusammen die Kaiserkrone tragen!" Von Stund an lebten sie wie Brüder beisammen, aßen an rinem Tisch, schliefen in einem Bett, und wenn Einer abwesend war, besorgte ihm der Andere seine Geschäfte und behütete sein Land. Friedrich starb 1330, und Ludwig 1347 auf einer Bärenjagd, unvermuthet. 23. Die Fehmgerichte. Vom dreizehnten bis in das sechszehnte Jahrhundert bestanden durch ganz Deutschland furchtbare heimliche Gerichte, die grobe Verbrecher aller Art vor ihren Richterstuhl zogen und, wenn sie sich nicht genügend rechtfertigen konnten, mit dem Tode bestraften. Es war gefährlich, sich vor ihnen zu stellen, und noch gefährlicher, sich auf ihre Vorladung nicht einzufinden. Ihren ersten und vornehmsten Sitz hatten sie in Westphalen (in Dortmund), darum hießen sie auch die westphälischen Freigerichte; den Namen Fehmgericht hatten sie aber von dem alt- deutschen Worte verfehmen, das so viel heißt als verbannen. Jedes solche Gericht bestand aus einem Frei grafen und einer An- zahl Freischöppen oder Beisitzer, die man auch Wissende nannte, weil sie um die Geheimnisse der heiligen Fehme wußten. Solcher Beisitzer mußten wenigstens vierzehn fein; gemeiniglich waren deren aber viel mehr. Man rechnet, daß in ganz Deutschland über 100,000 ver- breitet waren; denn in jeder Stadt hielten sich Mistende auf, von denen die Bürger beobachtet wurden. Ihre Sitzungen nannten sie Freidinge. Jeder Freigraf und Freischöppe mußte auf rother Erde, das heißt im Westphälischen, belehrt und beeidigt worden sein. Der Eid, den man ihnen bei ihrer Aufnahme zur Sicherung ihrer Verschwiegenheit abnahm, war furchtbar. „Ich schwöre," mußten sie sprechen, „die heilige Fehme halten zu helfen und zu verhehlen vor Weib und Kind, vor Vater und Mutter, vor Schwester und Bruder, vor Feuer und Wind, vor allem, was die Sonne bescheint, der Regen benetzt, vor allem, was zwischen Himmel und Erde ist" rc. Ein Schöppe, der seinen Eid brach, der sollte der Hände und Augen beraubt und mit herausgerissener Zunge an einem dreifachen Strick, zwei Meter höher als andere Schelme, gehenkt werden. Sämmtliche Freistühle erkannten den Kaiser für ihr Oberhaupt, machten ihn gleich nach seiner Krönung zu ihrem Mitwissern-

6. Nr. 22 - S. 25

1904 - Breslau : Hirt
§ 15. Das Leben im Mittelalter. 25 kamen am Sonntage zusammen, um in Singschulen ihre Lieder vorzutragen -(Meistersänger). Da sie oft mehr Wert auf die Form als aus den Inhalt legten, so sank ihre Poesie zu bloßer Reimerei herab. Der berühmteste Meistersänger war der Schuhmacher Hans Sachs in Nürnberg, ein Zeitgenosse Luthers. 2. Die Baukunst trat frühe in den Dienst der Kirche. Bis in die Zeit der ersten Hohenstaufen erbaute man die Gotteshäuser in dem aus Italien stammenden romanischen Baustile, kenntlich an den halbkreis- runden Bogen der Fensteröffnungen und Portale (die Dome zu Speier, Worms und Mainz). Gegen Ende der Hohenstaufenzeit bildete sich am unteren Rhein und im nördlichen Frankreich ein Baustil aus, bei dem an die Stelle des Rundbogens der Spitzbogen trat, es ist der gotische. Ein Abbild des mächtigen deutschen Waldes, steigen die schlanken Säulen wie Bäume empor. Aus ihnen wachsen, Ästen und Zweigen vergleichbar, die Rippen des Gewölbes hervor, sich vielfach verzweigend. Prächtige Stein- metzarbeit, meist Blattformen, schmücken die Süulenknäufe und das groß- artige Portal. Durch die hohen, kunstvoll gemalten Fenster fiel ein ge- mildertes, zu frommer Andacht stimmendes Licht. Aber die Hauptzier der gotischen Kirchen sind die schlanken Türme, die, je höher sie aufsteigen, desto leichter und zierlicher werden, bis sie mit einer gewaltigen Blume in Kreuzesform endigen. Das höchste Kleinod dieses Baustiles ist der Kölner Dom, dessen Bau, im Jahre 1248 begonnen, dann Jahrhunderte unter- brochen, in unseren Tagen durch Preußens Könige vollendet wurde. An stolzer Pracht steht ihm zunächst das Straßburger Münster. Erwin von Steinbach entwarf den Plan zu demselben; vier Jahrhunderte hat man daran gebaut. — Auch weltlichen Zwecken dienende Gebäude wurden im gotischen Stile aufgeführt, z. B. die Marienburg der Deutschritter, das Rathaus zu Breslau, das zu Braunschweig und der Artushof in Danzig. Von den heutigen Städten hat Nürnberg sein altertümliches Gepräge gewahrt. E. Die Rechtspflege. 1. Sie war von Karl dem Großen so ge- ordnet worden, daß nicht mehr alle Freien an den Gerichtstagen teilnahmen. Nur einige gewählte Männer, Schöffen genannt, führten das Richteramt unter dem Vorsitze eines kaiserlichen Beamten. Anfänglich gab es keine geschriebenen Gesetze; man richtete nach Sitte und Herkommen. Später schrieb man die Gesetze auf. Solche Gesetzsammlungen sind der Sachsen- und der Schwabenspiegel, so genannt, „weil man darin sein rechtlich ge- ordnetes Leben erkennen sollte, wie in einem Spiegel". Überaus gewalt- tätig war die Rechtspflege. Verweigerte der Verklagte das Geständnis, so wurde es durch Folterqualen erpreßt, oder der Arme mußte durch ein Gottesurteil seine Unschuld beweisen, weil man meinte, Gott werde den Unschuldigen nicht zu Schaden kommen lassen. Darum mußten Verklagte zum Beweise ihrer Unschuld glühendes Eisen tragen, die Hand in siedendes Wasser stecken u. dergl. — Aber die Rechtspflege wurde noch schlechter, als bei dein Sinken der Kaisermacht die kleineren Fürsten und Grundherren

7. Nr. 22 - S. 26

1904 - Breslau : Hirt
26 § 16. Rudolf von Habsburg. vielfach als Richter auftraten. Verbrechen aller Art nahmen zu, und man der Übeltäter ein Ritter, so blieb fein Unrecht meist ungesühnt; denn oft genug war der Richter selbst der Verbrecher. 2. In dieser Zeit gewannen in Westfalen Reste jener alten Volks- gerichte wieder Bedeutung. Es waren die Femgerichte, die dadurch so großen Einfluß erlangten, daß sie im Namen des Kaisers, ohne Ansehen der Person geübt wurden, und weil ihre Verhandlungen, wie Urteil- vollstreckungen für die große Menge des Volkes in Geheimnis gehüllt waren. Wenn jemand als Ketzer oder Dieb oder Mörder angeklagt war, so fand er den Vorladebrief an seiner Tür. Erschien der Angeklagte zun angegebenen Stunde vor dem Femgericht, das immer bei Tage, am liebsten unter einer Linde abgehalten wurde, so verhörten ihn der Freigraf und die Schöffen, die oft vermummt erschienen. Konnte er sich nicht recht- fertigen, so wurde er verurteilt. Wer trotz wiederholter Ladung sich nicht stellte, wurde „verfemt". Man fand ihn bald danach an einem Baume aufgehängt. Ein in bestimmter Weise in den Baum gestoßenes Messer zeigte an, daß hier die Feme gerichtet habe. Aufgaben: 1. Beschreibe die Ausrüstung und die Wohnung eines Ritters! 2. Welche Bedeutung hat der Deutsche Ritterorden für Preußen erlangt? 3. Beschreibe das Aussehen einer mittelalterlichen Stadt! 4. Wie gelangten die Städte zu Reichtum und Macht? 5. Woraus erkennen wir die Macht der Hansa? 6. Merkmale des romanischem und gotischen Baustiles. 7. Beispiele für beide Stilarten. 8. Wie erfolgte die Recht- sprechung vor Karls d. Gr. Zeiten? 9. Wie hatte sie dieser geordnet? 10. Erkläre: Knappe, Ritterschlag, Turnier, Ritterorden; Innung, Reichsstädte; Minne- und Meister- sänger; Femgerichtei 8 16. Rudolf von Habsburg (1273—1291). 1. Das Interregnum (Zwischenreich) begann mit dem Tode Kon- rads Iv., des letzten Hohenstaufenkaisers, 1254. Bis zum Jahre 1273 er- langte kein König allgemeine Anerkennung. Da mit dem Kaiser der oberste Richter im Reiche fehlte, so suchte sich ein jeder selbst Recht zu verschaffen. Rohe Selbsthilfe und Gewalttätigkeit herrschten überall. Endlose Fehden tobten unter den Fürsten; aus den Ritterburgen wurden Raubnester, aus denen die Raubritter hervorbrachen, sobald ein Warenzug in die Nähe kam. Die Waren wurden weggenommen, und der Kaufmann konnte sich nur gegen hohes Lösegeld aus der Gefangenschaft befreien. Dem Landmann raubten die Ritter das Vieh von der Weide, ja aus dem Stalle und stahlen ihm die Ernte. Handel, Gewerbe und Ackerbau lagen infolgedessen gänz- lich danieder. 2. Rudolfs Wahl. Endlich wurden die Fürsten dieses Treibens müde und wühlten Rudolf von Habsburg zum Könige, weil er ihnen nicht allzu mächtig schien, aber doch ein tatkräftiger Mann war. (Von seiner Krönung und seinem Vorleben erzählt Schiller im „Graf von Habsburg".) 3. Rudolf zerstörte, im Reiche umherziehend, die Raubritterburgen und stellte so Ruhe her. Den mächtigsten Fürsten, Ottokar von Böhmen, der ihn nicht anerkennen wollte, schlug er auf dem Marchselde 1278; Ottokar

8. Nr. 22 - S. 6

1904 - Breslau : Hirt
6 § G. Geschichte der Griechen. 8 6. Geschichte -er Griechen. 1. Lykurg. Die beiden wichtigsten Stämme des Griechenvokkes waren der dorische und der ionische Stamm. Der erstere war aus dem nördlichen Griechenland nach dem Peloponnes gezogen (dorische Wanderung) und hatte sich den größeren Teil desselben unterworfen. Von größter Bedeutung wurde Sparta, nachdem Lykurg ihm Gesetze gegeben hatte (um 880 v. Chr.). Dieser hatte auf weiten Reisen viele Länder und ihre Gesetzgebung kennen gelernt. — Nach Lykurgs Verfassung erhielten nur die Dorier Bürgerrechte. Sie hießen Spartiaten. Die früheren Bewohner Lakoniens, die sich jenen freiwillig unterworfen hatten, hießen Periöken, waren persönlich frei, aber mußten von ihren kleinen Besitzungen Zins an die Spartiaten geben. Die Heloten waren Sklaven, die der Willkür ihrer Herren preisgegeben waren. An der Spitze des Slaates standen 2 Könige mit be- schränkter Macht; ihre Berater und Helfer waren 28 über Go Jahre alte Männer, der Rat der Alten. Ein Gesetz konnte nur zu stände kommen, wenn es die Volksver- sammlung, zu der jeder Spartiate von seinem 30. Lebensjahre an gehörte, ange- nommen hatte. Uber die Sitten des Volkes wie der Könige wachten die Ephoren, d. h. Aufseher. Der Landbesitz wurde von Lykurg in gleiche Teile geteilt und galt als Staatseigentum, das den Bürgern nur geliehen war. Die Lebensweise der- selben war genau vorgeschrieben und überaus einfach. Je 15 Männer bildeten eine Gemeinschaft, die auch die Mahlzeiten gemeinsam genossen. Ein Haupt- bestandteil derselben war die schwarze Snppe, aus Schweinefleisch, Blut und Essig bestehend. Jeder Spartiate war Krieger und mußte sich täglich im Waffendienste üben. — Die Erziehung der Kinder war Staatssache. Vom 7. Jahre ab kamen dieselben in öffentliche Anstalten, in denen ihre Körper- kräfte geübt und sie an Ertragen von Hitze, Kälte, Hunger und körperliche Schmerzen gewöhnt wurden. Den Alten waren sie Gehorsam und Ehrerbietung schuldig. Ihre Antworten mußten kurz und treffend sein (lakonisch). — So wuchs ein Geschlecht heran: rauh und kräftig, das im Rate klug und in der Schlacht tapfer war. — Nachdem Lykurg seine Gesetzgebung vollendet hatte, ließ er seine Mitbürger schwören, daß sie an der neuen Ordnung bis zu seiner Rückkehr festhalten würden. Er reiste darauf ab und starb in der Fremde. Vorher hatte er befohlen, seine Asche ins Meer zu streuen. 2. Solon war der Gesetzgeber Athens. Hier lastete ein schwerer Druck auf den niedern Volksklassen, der durch die „mit Blut geschriebenen" Gesetze Drakos noch vermehrt wnrde. Da gab der weise Solon dem Staate eine neue Verfassung (590 v. Chr.). Er erleichterte das Volk zuerst durch mildere Schuldgesetze; dann teilte er es nach dem Vermögen in 4 Klassen. Nach der Zugehörigkeit zu einer derselben richteten sich die Rechte, aber auch die Pflichten der Bürger. An der Spitze des Slaates standen 9 jähr- lich aus der 1. Klasse gewählte Archonten. Aus den 3 oberen Klassen wurden jährlich 400 Bürger gewählt, die den Rat bildeten und alle Staatsangelegenheiten leiteten. Die Volksversammlung, der alle über 20 Jahre alten Bürger angehörten, wählte alle Beamte, und von ihrer Zustimmung hing die Annahme der Gesetze ab. Wächter über Religion, Gesetz und Sitte war der Areopag. Er bestand aus gewesenen Archonten. Wie Lykurg gab auch Solon Gesetze über die Jugenderziehung. Diese hatte wie in Sparta Abhärtung und Kräftigung des Körpers zum Ziele, er- strebte aber auch eine umfassende Geistesbildung; so wurde z. B. im jungen Athener frühe der Sinn für das Schöne geweckt. — Solon reiste nach Voll- endung seiner Gesetzgebung nach Ägypten und Kleinasien (s. § 4, 2).

9. Nr. 22 - S. 10

1904 - Breslau : Hirt
10 § 8. Geschichte der Römer. es sich über 7 Hügel erstreckte. Der letzte König, Tarquinius Superbus, herrschte gewalttätig und grausam. Als sein Sahn an der edlen Lukretia freche Schandtat verübte, vertrieb das Volk den König und seine Familie, und Rom wurde Republik (510). 8. Nom eine Republik. 1. Mancherlei Kämpfe hatte die junge Republik, an deren Spitze zwei jährlich gewählte Konsuln standen, zu bestehen. Der vertriebene Tarquinius reizte den König Porsenna in Etrurien zu einem Kriege gegen Rom. Die Römer wurden geschlagen; als aber das Heer Por- sennas mit den Römern über die Tiberbrücke dringen wollte, da verteidigte Horatius Cocles dieselbe, bis sie von den Römern abgebrochen war; schwimmend kam er zu den Seinen. Mucius Sciivola schlich sich in das etruskische Lager, um Porsenna zu erdolchen, traf aber den Schreiber desselben. Als man ihm mit martervollem Tod drohte, streckte er seine Rechte in das Feuer eines Kohlenbeckens. Er erschreckte den König dadurch, daß er ihm erzählte, noch viele Römer hätten sich mit ihm verschworen, ihn zu töten, so daß Porsenna mit Rom Frie- den schloß. 2. Innere Kämpfe. Die Bewohner Roms bestanden aus zwei Ständen, dem Adel, dessen Glieder Patrizier hießen, und freien, aber einstußlosen Plebejern. Aus dem Adel wurden die Konsuln, Priester und Senatoren (Ratsherren) gewählt; er besaß die meisten Ländereien. Die meist ärmeren Plebejer gerieten in Schulden bei den Patriziern, und diese machten ihre Schuldner zu Sklaven oder mißhandelten sie. Die Plebejer waren mit ihrer Lage schon lange unzufrieden. Als daher einst ein verdienter plebejischer Kriegshauptmann dem Schuldturm ent- floh, und das Volk blutige Male schwerer Mißhandlung an ihm sah, zog es auf den heiligen Berg, um hier eine eigene Stadt zu gründen. Aber dem Menenius Agrippa gelang es, die Plebejer zur Rückkehr zu bewegen, indem er ihnen das Gleichnis von dem Magen und den Gliedern erzählte, die einander ebenso so notwendig brauchten wie die Patrizier und Plebejer. Dem Volke wurden 5 Tribunen gewährt, deren Einrede jeden Senats- beschlnß für nichtig erklären konnte. — Die gewonnenen Rechte verteidigten die Plebejer mit Zähigkeit. Als einst bei einer Hungersnot der Patrizier Coriolan den Vorschlag machte, den Plebejern nur dann Getreide zu spenden, wenn sie aus ihre Rechte verzichten wollten, da wurde er vor ein Volksgericht geladen. Der stolze Römer aber ging lieber in die Verbannung, führte ein feindliches Heer vor Rom und konnte nur durch die strafenden Worte seiner Mutter Veturia zur Umkehr bewogen werden. — Später erlangten die Plebejer geschriebene Gesetze (12 Tafeln). 367 setzten sie es durch, daß einer der beiden Konsuln ein Plebejer sein sollte, und um 300 hatten sie völlige Gleichstellung mit den Patriziern erreicht. 3. Einfall der Gallier. Während dieser Kämpfe im Innern hatten die Römer doch ihre Herrschaft über einen großen Teil Mittelitaliens aus- gedehnt. Da traf sie ein harter Schlag. Die Gallier drangen unter Brennus durch Etrurien, das sie unterworfen hatten, auf Rom vor, schlugen die Römer 390 an der Allia und verbrannten die nicht verteidigte Stadt, nachdem sie 80 zurückgebliebene Senatoren erschlagen hatten. Die Burg Roms, das Ka- pitol, wurde belagert und wäre erobert worden, wenn nicht die der Juno geheiligten Gänse die Besatzung durch ihr Geschrei geweckt hätten. Gegen Zah- lung von 1000 Pfund Goldes wurde Brennus zum Abzüge bewogen. Beim Abwägen des Goldes warf Brennus noch sein Schwert in die Wagschale und rief voll Übermut: „Wehe dem Besiegten!" Durch den herbeieilenden Diktator Camillus wurde Brennus geschlagen.

10. Nr. 23 - S. 25

1904 - Breslau : Hirt
§ 15. Das Leben im Mittelalter. 25 kamen am Sonntage zusammen, um in Singschulen ihre Lieder vorzutragen (Meistersänger). Da sie oft mehr Wert auf die Form als auf den Inhalt legten, so sank ihre Poesie zu bloßer Reimerei herab. Der berühmteste Meistersänger war der Schuhmacher Hans Sachs in Nürnberg, ein Zeitgenosse Luthers. 2. Die Baukunst trat frühe in den Dienst der Kirche. Bis in die Zeit der ersten Hohenstaufen erbaute man die Gotteshäuser in dem aus Italien stammenden romanischen Baustile, kenntlich an den halbkreis- runden Bogen der Fensteröffnungen und Portale (die Dome zu Speier, Worms und Mainz). Gegen Ende der Hohenstaufenzeit bildete sich am unteren Rhein und im nördlichen Frankreich ein Baustil aus, bei dem an die Stelle des Rundbogens der Spitzbogen trat, es ist der gotische. Ein Abbild des mächtigen deuffchen Waldes, steigen die schlanken Säulen wie Bäume empor. Aus ihnen wachsen, Ästen und Zweigen vergleichbar, die Rippen des Gewölbes hervor, sich vielfach verzweigend. Prächtige Stein- metzarbeit, meist Blattformen, schmücken die Säulenknäufe und das groß- artige Portal. Durch die hohen, kunstvoll gemalten Fenster fiel ein ge- mildertes, zu frommer Andacht stimmendes Licht. Aber die Hauptzier der gotischen Kirchen sind die schlanken Türme, die, je höher sie aufsteigen, desto leichter und zierlicher werden, bis sie mit einer gewaltigen Blume in Kreuzesform endigen. Das höchste Kleinod dieses Baustiles ist der Kölner Dom, dessen Bau, im Jahre 1248 begonnen, dann Jahrhunderte unter- brochen, in unseren Tagen durch Preußens Könige vollendet wurde. An stolzer Pracht steht ihm zunächst das Straßburger Münster. Erwin von Steinbach entwarf den Plan zu demselben; vier Jahrhunderte hat man daran gebaut. — Auch weltlichen Zwecken dienende Gebäude wurden im gotischen Stile aufgeführt, z. B. die Marienburg der Deutschritter, das Rathaus zu Breslau, das zu Braunschweig und der Artushof in Danzig. Von den heutigen Städten hat Nürnberg sein altertümliches Gepräge gewahrt. D. Die Rechtspflege. 1. Sie war von Karl dem Großen so ge- ordnet worden, daß nicht mehr alle Freien an den Gerichtstagen teilnahmen. Nur einige gewühlte Männer, Schöffen genannt, führten das Richteramt unter dem Vorsitze eines kaiserlichen Beamten. Anfänglich gab es keine geschriebenen Gesetze; man richtete nach Sitte und Herkommen. Später schrieb man die Gesetze auf. Solche Gesetzsammlungen sind der Sachsen- und der Schwabenspiegel, so genannt, „weil man darin sein rechtlich ge- ordnetes Leben erkennen sollte, wie in einem Spiegel". Überaus gewalt- tätig war die Rechtspflege. Verweigerte der Verklagte das Geständnis, so wurde es durch Folterqualen erpreßt, oder der Arme mußte durch ein Gottesurteil seine Unschuld beweisen, weil man meinte, Gott werde den Unschuldigen nicht zu Schaden kommen lassen. Darum mußten Verklagte zum Beweise ihrer Ünschuld glühendes Eisen tragen, die Hand in siedendes Wasser stecken u. dergl. — Aber die Rechtspflege wurde noch schlechter, als bei dem Sinken der Kaisermacht die kleineren Fürsten und Grundherren
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